Neue Regeln für Vereine


Durch das am 16.12.2020 im Bundestag beschlossene Jahressteuergesetzes (JStG) 2020 wurden einige Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts mit Wirksamkeit ab 2021 eingefügt. Vereine können sich für 2021 über zahlreiche steuerliche Verbesserungen freuen.