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Neue Regeln für Vereine

Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020

Durch das am 16.12.2020 im Bundestag beschlossene Jahressteuergesetzes (JStG) 2020 wurden einige Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts mit Wirksamkeit ab 2021 eingefügt. Vereine können sich für 2021 über zahlreiche steuerliche Verbesserungen freuen.

Nicht nur Freibeträge passen sich durch das Jahressteuergesetz 2020 an, auch bei der Gemeinnützigkeit gibt es einige Anpassungen. Diese Änderungen sind zu großen Teilen bereits im Dezember 2020 in Kraft getreten.

Die wesentlichsten Änderungen hier im Überblick:

https://vereindreinull.de/wp-content/uploads/2021/03/Neuerungen-fuer-Vereine-2021.pdf

Auch hilfreich: Die FAQs „Corona & Steuern“ des Bundesfinanzministeriums:

https://vereindreinull.de/wp-content/uploads/2021/03/BFM_FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf

Engagieren in der Krise – das kann also auch trotz Kontakt- und Versammlungsverbot funktionieren. Auf die Unterstützung ihrer Mitglieder sind Vereine und gemeinnützige Organisationen aber dennoch angewiesen. Mit Spenden, Hilfe auf organisatorischer Ebene und der Zahlung von Vereinsbeiträgen können wir alle dazu beitragen, Vereine zu erhalten und der Krise gemeinsam mit all den ehrenamtlich Engagierten zu trotzen. Es lohnt sich, das Ehrenamt nicht im Stich zu lassen!

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